Spenden
Die INVITAS - Lebenshilfewerk gGmbH ist vom zuständigen Finanzamt als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienende Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt und zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt.
Die INVITAS - Ambulant gGmbH ist vom zuständigen Finanzamt als ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken dienende Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt und ebenso zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt.
Spenden Sie für die laufende Arbeit unseres Familienunterstützenden Dienstes (FUD).
Sie helfen uns, damit wir Eltern und Angehörige unterstützen können, die in ihrem Haushalt schwerbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene betreuen und pflegen.
Viele der schwerbehinderten Familienangehörigen benötigen ständig Aufsicht und Betreuung. Durch den FUD werden den betroffenen Eltern und Angehörigen Freiräume für die Wahrnehmung persönlicher Interessen ermöglicht.
Invitas - Lebenshilfewerk |
Invitas - Ambulant |
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